tekom - Tagungen

Teilnahmebedingungen

Die Anmeldung zur Tagung ist verbindlich und nicht übertragbar. Eine Anmeldung unter dem Vorbehalt, an einem bestimmten Fachvortrag, Workshop oder an einem Rahmenprogrammpunkt teilnehmen zu können, ist nicht zulässig.

Die Teilnahmegebühr wird mit der Anmeldung fällig. Sie ist sofort zahlbar per Online-Bezahlsystem oder nach Erhalt der Rechnung. Die Zahlungspflicht erlischt nicht, wenn Teilnehmer:innen aufgrund von Gründen nicht teilnehmen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat. Der Einlass zur Tagung ist nur nach erfolgter Zahlung möglich. Können Teilnehmer:innen nicht sicherstellen, dass der Rechnungsbetrag vor Beginn der Tagung beglichen ist, muss dieser direkt vor Ort beglichen werden. Oder es muss der Nachweis an accounting.tcworld(at)tekom.de erbracht werden, dass der Rechnungsbetrag angewiesen wurde.

Frühbucherrabatt

Erfolgt der Zahlungseingang für den Frühbucherrabatt nicht innerhalb von drei Wochen nach Rechnungsstellung, wird der Differenzbetrag zum Normalpreis nachberechnet. Ist eine Nachberechnung erfolgt, ist die Teilnahme nur nach Begleichung des Normalpreises möglich.

Teilnehmer:innen können ihre Teilnahme nach den folgenden Bestimmungen kündigen bzw. zurücktreten, soweit der Veranstalter dies nicht verschuldet hat (Stornierung).

Eine Stornierung bis vier Wochen vor Tagungsbeginn ist für Teilnehmer:innen kostenlos.

Bei Stornierungen zwischen vier Wochen vor Tagungsbeginn und vor dem 28.03.2024, kann der Veranstalter eine angemessene Pauschale von 90,00 Euro netto abrechnen bzw. von bereits erhaltenen Teilnahmegebühren einbehalten. Teilnehmer:innen bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass der Veranstalter keinen Schaden oder einen geringeren Schaden als die Pauschale hatte; in diesem Fall ist dann kein Betrag oder nur der geringere Schaden zu bezahlen. Dem Veranstalter bleibt vorbehalten, dass der Schaden größer ist als die Pauschale; in diesem Fall ist der größere Schaden zu bezahlen.

Bei Stornierungen nach dem 28.03.2024 bleibt die volle Teilnahmegebühr fällig, bzw. etwa bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden nicht erstattet.

Im Falle höherer Gewalt, die zu einem Abbruch der Tagung oder einer Unterbrechung des Vertrags oder der Tagung oder einzelner vertragsgemäßer Leistungen führt, haben beide Parteien das Recht, den Vertrag zu kündigen.

Dies gilt auch, soweit Unmöglichkeit gemäß § 275 Absatz 2 BGB gegeben ist.

In diesen vorstehenden Fällen sind erfolgte Leistungen rückabzuwickeln nach § 346 BGB, der Anspruch auf die vertraglichen Leistungen entfällt. Schadenersatzansprüche und Ersatz vergeblicher Aufwendungen sind ausgeschlossen.

Tonband-, Videoaufnahmen und Fotografieren sind grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen nur nach Rücksprache mit der tcworld-Geschäftsführung. Wir weisen darauf hin, dass die tcworld GmbH als Veranstalter Foto- und Filmaufnahmen von der Veranstaltung zum Zweck der Dokumentation oder der Eigenveröffentlichung anfertigt. Es besteht daher die Möglichkeit, dass Teilnehmer:innen auf Fotos und Filmaufnahmen erkennbar sind. Die Bild- und Filmaufnahmen werden zur Dokumentation der Veranstaltung dauerhaft aufbewahrt. Ausgewähltes Material wird für Berichts- und Werbezwecke in der "tk", dem "tcworld magazine", den Verbandswebsites, Newslettern und sozialen Medien wie X, XING, LinkedIn, Facebook und YouTube verwendet. Teilnehmer:innen wenden sich bitte umgehend an den Fotografen oder Kameramann, wenn sie mit Foto- und Filmaufnahmen von sich nicht einverstanden sind. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Bildern und Videoaufzeichnungen ist das berechtigte Interesse des Veranstalters gemäß Art. 6 Abs. 1 S.1 lit. f DSGVO. Interviews und Stellungnahmen werden nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung gemäß Art. 6 Abs. 1 S.1 lit. a DSGVO veröffentlicht.

Die Platzreservierung bei Workshops

Bei Workshops stehen begrenzte Plätze zur Verfügung. Um an einem Workshop teilnehmen zu können, muss vorab ein Platz reserviert werden. Ohne Platzreservierung kann eine Teilnahme nicht gewährleistet werden. Die Reservierung erfolgt in ‚mein Tagungstool‘. 

Verfall von Platzreservierungen aufgrund nicht bezahlter Tagungsteilnahme

Für die Workshops sind nur begrenzt Plätze vorhanden. Wenn am Morgen des jeweiligen Veranstaltungstags bis 07:00 Uhr keine Zahlung oder Nachweisführung erfolgt ist, verfällt der Anspruch der Teilnehmer:innen auf für diesen Tag getätigte Platzreservierungen.

  • Die Teilnehmerzahl für die tekom-Tagungen ist begrenzt.

Gerichtsstand ist Stuttgart. Stand 12. Februar 2024

Kontakt

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